Antrag an die Mitgliederversammlung der Kolpingsfamilie Veitshöchheim vom 18.
März 2018 zur Änderung der Satzung vom 1. Dezember 2013
Antragsteller: Vorstand der Kolpingsfamilie
Die Mitgliederversammlung möge die Änderung von § 2 (Vereinszwecke) unserer Sat-
zung vom 1. Dezember 2013 in der vorgelegten Form (siehe Anlage 3) beschließen.
Begründung: Das Finanzamt Würzburg hat bei Überprüfung unserer Satzung vom 1. De-
zember 2013 festgestellt, dass diese nicht mehr den gesetzlichen Bestimmungen der Abga-
benordnung – AO (§ 60 i.V.m. § 59 AO) für einen Verein entspricht und somit die Vorausset-
zungen für Gemeinnützigkeit nicht gegeben sind.
Der Vorstand hat unter Kontaktaufnahme mit dem Diözesanverband und unter Zuhilfenahme der vom Finanzamt Würzburg zur Verfügung gestellten Mustersatzung den § 2 (Vereinszwecke) entsprechend geändert. Dabei werden im Unterschied zur bisherigen Fassung zu allen in der Satzung aufgeführten Zwecken erläutert, wodurch diese verwirklicht werden sollen. Zudem entspricht die Reihenfolge der einzelnen Absätze jener der Mustersatzung des Finanzamts. Der Entwurf dieser Satzungsänderung wurde dem Finanzamt Würzburg vorgelegt. Dieses hat inzwischen mitgeteilt, dass der eingereichte Satzungsentwurf nunmehr den steuerlichen Bestimmungen der §§ 51 ff. der Abgabenordnung – AO (steuerbegünstigte Zwecke) entspricht.
Die vorgeschlagene Satzungsänderung muss durch die Mitgliederversammlung als oberstes
beschlussfassende Organ der Kolpingsfamilie beschlossen werden. Dann kann die geänderte
Satzung beim Finanzamt zusammen mit dem Beschlussprotokoll eingereicht werden.
Unten sind beide Versionen des §2 als PDF-Dateien zum Download bereitgestellt.
Gottesdienst der Kolpingsfamilie zum Josephstag am 20. März 2021
Die Kolpingsfamilie Veitshöchheim gestaltet seit ihrer Gründung in zeitlicher Nähe zum Josephstag einen Gottesdienst mit, zu welchem insbesondere ihre Mitglieder - aber nicht nur diese - herzlich eingeladen sind. Trotz der Epidemie bedingten Einschränkungen und unter Beachtung der bekannten Auflagen wollen wir auch in diesem Jahr ein Zeichen setzen und feiern den Gottesdienst als Vorabendmesse zum fünften Fastensonntag am Samstag,
20. März 2021 um 18:00 Uhr in der Vituskirche.
Wir würden uns sehr freuen, wenn möglichst viele unserer Mitglieder von diesem Angebot Gebrauch machen. Da die Zahl der Gottesdienstbesucher immer noch beschränkt ist, bitten wir um rechtzeitige Anmeldung bei
Doris Mengling Lutz, Tel.: 0931/95298
Die im Anschluss an den Gottesdienst übliche Mitgliederversammlung lässt sich leider auf Grund der bestehenden Kontaktbeschränkungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht durchführen. Allerdings hoffen wir, dass eine solche in absehbarer Zeit wieder möglich sein wird und bitten alle Mitglieder noch um weitere Geduld. Sobald es die Umstände zulassen, erfolgt eine dementsprechende Einladung.
Frohe Herzen
öffnen sich leicht und
verstehen einander.
VK 1851, Seite 6